Friedensabkommen Himmelspforten 1998

Friedensprozess
 

Abkommen Himmelspforten 15. Juli 1998

ABSCHRIFT

 

 

Höflichkeitsübersetzung                                          15. Juli 1998

 

 

            Übereinkunft aus dem Kloster Himmelspforten
 

 

 

Die hier vertretene Zivilgesellschaft, die ELN und das Nationale Friedenskomitee, unter Vermittlung der deutschen und der kolumbianischen Bischofskonferenz,

 

                                          beschliessen:


 

1. den Friedensprozess mit der E.L.N. zu beginnen;


 

 

Bezüglich der Beteiligung der zivilen Gesellschaft:
 

 

2. die permanente Beteiligung der zivilen Gesellschaft anzuerkennen, um den Gipfel des Friedensprozesses zu erreichen;

 

3. mehr Arbeit in die Untersuchungen und Vorschläge über Friedensthemen zu Investieren, durch die strukturelle oder partielle Veränderungen Im Leben der Bevölkerung angestrebt werden;



4. Treffen mit den diversen Sektoren zu organisieren, um das, was im Friedensprozess erreicht wurde, zu konsolidieren;

 

5. Förderung der Projektion des Geistes dieses Dokumentes gegenüber der Regierung und Fortführung der Aktionen für den Frieden, mit Unterstützung der Internationalen Gemeinschaft;

 

6. Organisation van Treffen zwischen der Regierung und den
Kommandanten der E.L.N. und der E.P.L.. Gleichzeitig Organisation eines Treffens zwischen den Unterzeichnem dieser Übereinkunft mit den Kommandanten der P.A.R.C.‚ der C.G.S.B. und anderen Akteuren des Krieges. In diesem Zusammenhang wird das Treffen des neu gewählten Präsidenten Andrés Pastrana mit der Kommandantur der F.A.R.C. als wertvoll für die Zukunft des Friedens begrüsst.

 

7. Wir stellen (uns?) in den Dienst der großen nationalen Bewegung, die vom Mandat für den Frieden inspiriert wurde, und die, auf der Suche nach dem Ende des Krieges, überall im Land aufgetaucht ist, indem wir die Verstärkung und Konsolidierung solcher Ereignisse wie eine Permanente Versammlung der Zivilen Gesellschaft für den Frieden fördern.

 

8. Es soll erreicht werden, dass die ziviIe Gesellschaft vermittelt und bei der Regierung vorspricht (busque espacios con el Gobierno), um dort die Einhaltung der politischen Garantien und der bürgerlichen Freiheiten zu fordern, die durch die Verfassung in jedem Ort des Landes geschützt sind.
 

 

 

Bezüglich der Humanisierung des Krieges:
 

 

9. Verurteilt werden sollen Kriegshandlungen und Massaker an der Zivilbevölkerung, die von den verschiedenen Sektoren finanziert werden, und die zunehmen aufgrund des Nichthinsehens oder der Aktion einiger staatlicher Funktionäre,

 

10. Die EL.N wird mit der Entführung oder Freiheitsberaubung von Menschen aus finanziellen Gründen aufhören soweit durch andere Maßnahmen genügend Geld für die ELN zur Verfügung gestellt wird, vorausgesetzt, man macht sich bei der Durchführung des Friedensprozesses mit dieser Organisation nicht der strategischen Schwächung schuldig. Des weiteren wird sie ab heute mit der Festhaltung von Minderjährigen und Menschen, die älter als 65 Jahre sind, aufhören, und sie wird auf keinen Fall schwangere Frauen ihrer Freiheit berauben.

 

11. Gefordert werden soll die Aufhebung der Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Fälle von gewaltsam Verschwundenen, Massakern, Völkermord und Folter, wie es den internationalen Gesetzen zu diesen Themen entspricht.

 

12. Auf der Grundlage der Konzepte der UNO ist darauf zu achten, daß die Regionale Justiz nicht länger gültig ist als bis zum Ende der Legislaturperiode. Außerdem wurde betont, daß die Justiz dringend ihre Effizienz, Schnelligkeit, Unparteilichkeit und Verfahrensgarantien zurückerhalten muß.

 

13. Was das Problem der gewaltsam Vertriebenen betrifft, so unterstützen wir deren Organisierung und Vermittlung zur Verteidigung ihrer legitimen Interessen und Bedürfnisse, besonders ihre sichere Rückkehr, gegebenenfalls die entsprechende Überschreibung der Ländereien, deren gesamte Entwicklung und die Entwicklung ihrer Regionen.

 

14. Um sie vor den Angriffen der bewaffneten Akteure zu schützen, wird mit der Führung der zivilen Gesellschaft und der Koordination der Procuradoría General der la Nación und dem Amt des Ombudsmannes gearbeitet zur Identifizierung und Kennzeichnung aller Güter, die durch die Internationalen Menschenrechte (DIH) geschützt sind, wie:

 

 

- Wasserleitungen und Talsperren

 

- Schulen
 

 

- Gesundheitszentren für Menschen und Tiere
 

 

- Krankenhäuser
 

 

- medizinische Versorgungszentren für die

Zivilbevölkerung
 

 

- Ambulanzen, Feuerwehr und Erste-Hilfe-
Fahrzeuge
 

 

- zivile Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die nicht für militärische Zwecke verwendet werden
 

 

- Hygienekampagnen für Menschen und Tiere oder soziale Kampagnen
 

 

- Zentren für Bildung, Sport, Kultur, Erholung und Religion
 

 

- Infrastruktur der elektrischen Stromversorgung für die Zivilbevölkerung
 

 

- Installationen, die gefährliche Kräfte enthalten, z.B. Wasser unter Druck oder Nuklearmaterial.

 

 

15. Die EL.N bestätigt erneut ihre einseitige Einhaltung der Empfehlungen von Amnesty International für die Guerrilla in Ihrem Jahresbericht 1994 über Kolumbien. Die Empfehlungen, deren Einhaltung bestätigt wird, sind:

 

A.  Humane Behandlung der Gefangenen, Verletzten und derjenigen, die sich ergeben wollen, unabhängig davon, ob es sich um Zivilbevölkerung oder um Mitglieder der Streitkräfte handelt; es darf ihnen nicht das Leben genommen werden.

 

B.   Absichtliche und willkürliche Morde an Nicht-Kämpfern sind unter allen Umständen verboten.

 

C.   Gefangene werden nicht als Geiseln benutzt. Die Gefangenen werden identifiziert, und Ihnen wird ihre heile und gesunde Freilassung garantiert.

 

D.   Es werden keine Minen zum Töten oder zur absichtlichen Verstümmelung von Zivilpersonen verwendet.

 

E.   Die mutmaßlich von Guerrilleros verübten Vergewaltigungen werden untersucht, um die Verantwortlichen festzusteIlen.

 

F.   Den Guerrilleros, die verdächtigt werden, Vergewaltigungen verübt oder angeordnet zu haben, wird jegliche Autorität entzogen und jeglicher Dienst, der ihnen eine Wiederholung solcher Mißbräuche ermöglichen würde.

 

16. Von allen bewaffneten Akteuren und Beteiligten soll die Achtung der Autonomie, des Glaubens, der Kultur und des Rechts auf Neutralität der Indianergemeinden und anderen Volksgruppen und ihrer Wohngebiete gefördert werden.

 

17. Erneut bestätigt wird die Zusage der Zivilgesellschaft und der ELN, die Rechte der Kinder zu achten, und diese Organisation wird keine Kinder unter 18 Jahren in ihre militärischen Streitkräfte aufnehmen. In Zukunft wird das Eintrittsalter 18 Jahre sein

 

18. Veranlaßt wird die Ratifizierung seitens des Kongresses des Abkommens von Ottawa über das Verbot der Landminen. Außerdem wird zugesagt, daß keine Landminen an Orten gelegt werden, die für die Zivilbevölkerung und besonders für Kinder gefährlich werden können. Gleichfalls fordern wir die Beachtung des Verbots der Bombardierung von Gütern und Bereichen der Zivilbevölkerung.

 

19. Bei der Tagung wurde geäußert, daß die Gefangenen und Festgehaltenen der Guerrilla mit Humanität und Achtung ihrer Würde und ihres Rechtes als politische Gefangene behandelt werden müssen. Unterstützt wird die Nicht-Strafverfolgung von sozialem Protest.
 

 

 

Über die Bodenschätze (recursos naturales):
 

 

20. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft werden die Durchführung eines breiten Forums innerhalb eines Nationalkonvents fördern, um über die Problematik der Souveränität der Bodenschätze zu sprechen, darunter das Erdöl, mit dem Ziel, dem Kongress und der Regierung die Veränderungen vorzuschlagen, die politisch und gesetzlich für das Volk vorteilhaft sind. Dieses Forum wird in einem Gebiet stattfinden, dessen Entmilitarisierung zuvor bei der Regierung beantragt werden wird. Während der Durchführung dieses Ereignisses wird die ELN mit der Sabotage gegen Pipelines aufhören, für die die Organisation bisher allein verantwortlich war.

 

 

Über den Nationalkonvent:

 

Angesichts der positiven Ergebnisse dieses Treffens einigen wir uns des weiteren auf die Einberufung eines Nationalkonvents, mit dem Ziel, Frieden und soziale Gerechtigkeit zu schaffen, der Verbreitung der Demokratie und der Konsolidierung der nationalen Souveränität, unter den folgenden Parametern:

 

Unter Nationalkonvent verstehen wir ein Prozess mit verschiedenen Gesprächsetappen, mit Vorschlagskapazität der teilnehmenden Vertreter des Staates. der Gesellschaft und der Guerrilla.

 

Bei dem Konvent sollen die Grundlagen für ein politisches Abkommen über Reformen und soziale Veränderungen getroffen werden, hinsichtlich der Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft, Seine Durchführung wird mit Hilfe von unerläßlichen Mechanismen verwaltungsmäßiger oder gesetzlicher Art geschehen, und sogar über die Organisation einer Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung.

 

Der Nationalkonvent soll die Teilnahme von Vertretern des Staates fördern und die Bürgschaft der Nationalregierung erhalten, wofür der Nationale Friedensrat in seiner Funktion als Berater der Regierung als Vermittler dienen wird.

 

Eingeladen zur Teilnahme am Nationalkonvent und zur Unterstützung von dessen Zielen werden die F.A.R.C. und die gesamte Coordinadora Guerrillera.

 

Bezüglich der Teilnehmer ist die Berücksichtigung der größtmöglichen Vertretung derselben wichtig, wobei als Basis die derzeitige Teilnehmergruppe am Treffen in Mainz genommen wird, konstituiert in der Vorbereitungskommission des Nationalkonvents, und es wird hierzu, ein Operationsausschuss gebildet.

 

Für diesen Nationalkonvent sollen regional und sektoral Vorbereitungen gefördert werden.

 

Die Vorbereitungskommission muß den Nationalkonvent bis spätestens 12. Oktober 1998 organisieren.

 

Beim Nationalkonvent wird dann entschieden über das Vorgehen bei den Entscheidungsfällungen und den anderen Aspekten seines Funktionierens.

 

Auf der Tagesordnung des Konvents werden Themen stehen, wie die Festlegung der Grundlagen für die Umwandlung der erforderlichen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen mittels einer konzertierten Aktion, bei der u.a. die volle Einhaltung der Menschenrechte, der sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit, der politischen Demokratisierung, der Souveränität der Integration und lnternationalisierung sowie die Rolle der Streitkräfte in einem Land des Friedens zu berücksichtigen ist.

 

Der Nationalkonvent wird auf kolumbianischem Staatsgebiet stattfinden, in einer Zone mit beiderseitigem Waffenstillstand, und es werden die erforderlichen Garantien für alle Teilnehmer gegeben.

 

Während der Durchführung des Nationalkonvents wird dazu aufgefordert, Friedensereignisse größerer Bedeutung zu suchen, z.B. Waffenstillstand und Stop von Offensiven der Konfliktpartelen auf nationalem Staatsgebiet.
 

 

21. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft verpflichten sich zur ihrer Planung, Unterstützung, Evaluierung und Befolgung, sowie dazu, andere repräsentative Sektoren der kolumbianischen Gesellschaft an dieser Arbeit zu beteiligen und wir möchten ganz besonders den Bischofskonferenzen Deutschlands und Kolumbiens für ihre Gastfreundschaft und die Herzlichkeit danken, mit der sie uns für die Abwicklung dieser Mission aufgenommen haben.
 

 

 

Diese Übereinkunft wurde am 15. Juli 1998 in Würzburg, Deutschland, von folgenden Personen unterschrieben:


Reihenfolge:

Familienname des Vaters, Familienname der Mutter, Vorname/n                                                                                                              

 

AbeIlo, Aída - Vorsitzende der “Union Patriótica“ (kommunistische Partei)
Alvarez Gardeazábal, Gustavo- Gouverneur der Provinz Valle del Cauca
Angarita Figueredo, Hernado - Nationaler Friedensrat
Beltrán, Pablo - Kommandant der ELN
Bernal, Ana Teresa- Direktorin von Redepaz
Bernal Cuellar, Jaime - Procurador General (etwa: Generalbundesanwalt)
Berrío, Nelson
Cabal, Jaime Alberto - Präsident von Acopi
Caicedo, Jaime - kommunist. Partei
Carillo, Cesar Gewerkschaftsführer
Castro, Msr. Luís A. - Erzbischof von Tunja
Castro, José Fernando - Ombudsmann
Garzón, Luis Eduardo - Gewerkschaftsführer
Gaviria, Carlos - Richter am Verfassungsgericht
Gómez, Ana Mercedes - Direktorin der Zeitung “EI Colombiano“, Medellín
Gómez Mario - Veeduria Ciudadan
González Posso, Camillo - Mandat für den Frieden
Hernández, Milton - Kommandant der ELN
Hernández, Hernándo - Präsident der USO (Gewerkschaftsverband)
Izquierdo, P. Gabriel - Exdirektor des Cinep
Martínez, Pater Jorge - kolumb. Bischofskonferenz
Marulanda, Eugenio - Präsident von Colfecar
Molano, Alfredo - Soziologe
Moncayo, Victor - Rector der Universidad Nacional
Moreno´, Samuel - Senator
Picón Antonio - Fenalco Antioquia
Pretelt de la Vega, Sabas - Vorsitzender von Fenalco
Ramirez Ocampo, Augusto - Versöhnungsausschuss (Comisión de Conciliación)
Restrepo, Javier Dario - Journalist
Rias, José Noé- Berater der Regierung
Rueda, Maria Isabel - Journalistin
Rufz, Carlos Alberto
Santos, Francisco - von den Tageszeitungen El Tiempo und País Libre, Bogotá
Santos, Juan Manuel - politischer Führer
Umaña Luna, Eduardo - Universitätsprofessor
Valencia, León - von der “Sozialistischen Erneuerung“ (renovación socialista)
Vargas, Alejo - Vizerektor der Universidad Nacional
Vasquez, Juan - Kommandant der ELN
Villegas, Luís Carlos - Prisident der ANDI (Unternehmerverband)
Visbal, Jorge - Präsident von Fedegan (Viehzüchterverband)

 

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